Ausbildung Anästhesietechnische Assistenz | ATA
Die Kreiskrankenhaus Torgau „Johann Kentmann“ gGmbH bietet einen Ausbildungsplatz zum Anästhesietechnischen Assistenten (w/m/d) an.
Als Anästhesietechnische Assistenz (ATA) arbeitest du eng mit dem Anästhesieteam zusammen und übernimmst eine verantwortungsvolle Aufgabe bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten rund um eine Operation. Du bereitest Anästhesien vor, unterstützt bei ihrer Durchführung und behältst die Patientinnen und Patienten während und nach dem Eingriff aufmerksam im Blick.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und beginnt jeweils zum 01. September im zweijährigen Turnus.
Die theoretische Ausbildung findet an der Medizinischen Berufsfachschule am Universitätsklinikum Leipzig statt. Deine praktische Ausbildung absolvierst du im Kreiskrankenhaus Torgau „Johann Kentmann“.
Haben wir dein Interesse geweckt?
Dann schicke uns deine Bewerbungsunterlagen. Diese kannst du uns per Post, E-Mail oder über unser Online-Formular zukommen lassen.
Kreiskrankenhaus Torgau „Johann Kentmann“ gGmbH
Personalabteilung
z.Hd. Herrn Poser
Christianistraße 1
04860 Torgau
posernoSpam@kkh-torgau.de
Was dich erwartet:
- Assistieren bei verschiedenen Anästhesieverfahren
- Patientenbetreuung vor, während und nach der Anästhesie
- Überwachen von Vitalfunktionen und Patientensicherheit
- Umgang mit Anästhesiegeräten, Medikamenten und Medizintechnik
- Schmerztherapie, Notfallmanagement und Reanimationsmaßnahmen
- Hygiene, Qualitätsmanagement und sichere Arbeitsabläufe
- Kommunikation und Zusammenarbeit im interprofessionellen Team
Freue dich auf:
- erfahrene Fachkräfte und Praxisanleiter/-innen, die dich während deiner gesamten Ausbildung begleiten
- eine fundierte und strukturierte Einarbeitung
- eine attraktive Ausbildungsvergütung
- gute Verkehrsanbindungen und eine zentrale Lage
- vielfältige Entwicklungs- und Karrierechancen
Wir wünschen uns:
- Mindestens einen Realschulabschluss, oder
- Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung im Gesundheitswesen
- Möglichst vollendetes 17. Lebensjahr
- Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Persönliches Interesse an medizinischen, technischen und pflegerischen Tätigkeiten
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit multiprofessionellen Teams, Empathie, Verantwortungsbewusstsein und Kommunikationsfähigkeit