Liebe Patientinnen und Patienten,
Liebe Angehörige,
Krankenbesuche sind zu den festgesetzten Besuchszeiten (täglich in der Zeit 15:00-17:30 Uhr) möglich, sofern der Arzt keine Einschränkungen angeordnet hat.
Außerdem ist zu beachten, dass für die Bereiche Kinderstation, Geburtshilfe, Intensivstation sowie zur Sterbebegleitung (immer nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt) Sonderbesuchszeiten gelten können.
Die Krankenhausleitung
Bitte beachten Sie
- Während der Dauer des Besuchs ist das Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes verpflichtend.
(Zum Schutz besonders vulnerabler Patientinnen und Patienten gilt die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher bis zum Ablauf der Befristung, der in § 28b IfSG enthaltenen Regelungen, am 07.04.2023 fort.) - Ordnungsgemäße Händehygiene ist einzuhalten und ggf. zu wiederholen.
- Nicht möglich ist ein Besuch, wenn Symptome einer Atemwegsinfektion vorliegen.