Wie lange dauert eine Behandlung?
Die Heilmittelverordnung sieht als Regelbehandlungszeit für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Richtwerte zwischen 10 und 60 Minuten vor, je nach Verordnung. Die Vor-und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlungszeit.
Wie erreichen Sie uns?
Unsere Rezeption ist täglich von 7,30 Uhr bis 14.00 Uhr besetzt .Darüber hinaus erreichen Sie uns zu jeder vollen und halben Stunde. Sollten Sie keinen Therapeuten persönlich erreichen, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf Band, da wir die Behandlung nicht unterbrechen. Wir rufen dann schnellstmöglich zurück.
Was ist zur Behandlung mitzubringen?
2 Handtücher, kurze Hose bzw. Sportkleidung, evtl. vorhandene Bandagen, Schienen usw.
Wer stellt mir ein Rezept (Ärztliche Verordnung) aus?
Ihr Hausarzt, Facharzt oder auch Zahnarzt kann Ihnen ein Rezept für Physiotherapie ausstellen.
Ich habe ein Krankengymnastik-Rezept was muss ich tun?
Sie sollten nach Erhalt der ärztlichen Verordnung Kontakt zu uns aufnehmen, damit das Rezept seine Gültigkeit nicht verliert. (14 Tage nach Ausstellungsdatum)
Wie viel Anwendungen bekomme ich verordnet?
Die Verordnungsmenge wird durch den Heilmittelkatalog vorgegeben. Der Arzt muss sich je nach Diagnose und Heilmittelfall an diese Vorgaben halten.
Sollte diese Verordnungsmenge nicht ausreichen, um das Behandlungsziel zu erreichen, hat der Arzt die Möglichkeit eine Verordnung außerhalb des Regelfalles auszustellen. Damit ist die weitere Therapie gewährleistet.
Wie lange ist mein Rezept gültig?
Für Kassenpatienten gelten die Regelungen gem. Heilmittelrichtlinien (HMR).
Die Therapie muss innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen.
Nach Ablauf dieser Frist verliert die Verordnung ihre Gültigkeit, da die Kasse die Behandlung dann nicht mehr bezahlt.
AUSNAHME: Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld des Rezeptes einträgt.
Wie viele Anwendungen pro Woche habe ich?
Auch die wöchentliche Behandlungsfrequenz wird vom Arzt auf dem Rezept festgelegt und muss vom Patienten/Therapeuten eingehalten werden.Unterbrechungen sind in Ausnahmefällen z.B. Krankheit oder Urlaub möglich.
Was muss ich beim 1. Termin einer Therapie beachten?
Die Versicherten-Karte ist mitzubringen. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, bringen Sie bitte die Befreiungskarte Ihrer Krankenkasse mit.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse müssen-sofern sie nicht befreit sind-Zuzahlungen leisten. Wir sind verpflichtet, diese in voller Höhe bereits zu Beginn der Behandlung einzubehalten.
Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht unsere Vergütung erhöhen, sondern komplett Ihrer Krankenkasse gehören. Die Tatsache, dass wir die Zuzahlung für die Rezepte von unseren Patienten einfordern müssen, erhöht lediglich unseren Verwaltungsaufwand. Sie erhalten für alle Zuzahlungen von uns eine Quittung, die Sie ggf. zur Prüfung und Erstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Was ist zu tun, wenn ich einen Behandlungs-Termin nicht einhalten kann?
Um einen reibungslosen Arbeitsablauf zu gewährleisten, sollte eine Absage spätestens 24 Stunden vor der Behandlung erfolgen. Sobald Sie wissen, dass Sie einen Termin nicht einhalten können, rufen Sie uns bitte an und sprechen, falls Sie uns nicht persönlich erreichen, eine Nachricht auf Tonband.
Kann ich auch ohne Rezept behandelt werden? / Geschenkgutscheine?
Ja- sofern es sich um Maßnahmen der Fitness und des körperlichen Wohlbefindens handelt. Dazu gehören Massagen, craniosakrale Therapie, Fußreflexzonenmassage oder auch Tuina-Therapie.
Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern. Für diese Leistungen können wir Ihnen auch Geschenkgutscheine ausstellen.