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"Große Herausforderungen waren und sind zu meistern."

Interview mit Geschäftsführer Jens Laser zur aktuellen Lage der Klinik

Geschäftsführer Herr Laser

Corona-Pandemie, Energiekrise, Arbeits­kräftemangel in vielen Bereichen – die Herausforderungen, unter denen ein geregelter Klinikalltag zu bewältigen ist, werden immer komplizierter und kom­plexer. Das bekam auch das Torgauer Kreiskrankenhaus im vergangenen Jahr deutlich zu spüren. Der Klinik-Kurier sprach zu der Problematik kurz vor dem Jahreswechsel mit Geschäftsführer Jens Laser. 


KKK: Erneut hat Corona im Jahr 2022 den Klinik-Alltag beeinflusst. Wie wirkte sich dies auf die Belegung der einzelnen Stationen aus? 
J. Laser: Die Belegung der Stationen war nur eingeschränkt möglich. Nicht nur Corona-Patienten, die bis zum Vorliegen des gesicherten Befundes separiert und aus Hygienegründen in Mehrbettzimmern einzeln versorgt wur­den, sondern auch die übergroße Zahl an erkrankten Mitarbeiten selbst, in allen Stationen und Bereichen, waren dafür ursächlich. 

KKK: Kann das Kreiskrankenhaus Torgau das Jahr 2022 mit einer positiven Bilanz abschließen? Überall gestie­gene Kosten und Preise – auf welche Unterstützung durch den Landkreis, den Freistaat bzw. den Bund und die Kassen kann gerechnet werden? 
J. Laser: Prognosen auf der Basis zurückliegender Jahre sind kaum aussagekräftig, da die gravierenden Energiekostensteigerun­gen, die zweistellige Inflationsrate und die deutlich steigenden Arbeitskosten in der aktuellen Ausprägung in der Ver­gangenheit nicht zu verzeichnen waren. Das Krankenhaus tut alles dafür, um Einsparungen zu erzielen bzw. eine wirt­schaftliche Verwendung der Ressourcen zu gewährleisten. Dennoch setzen die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben, Hygieneregeln oder funktionale Abläufe dem Grenzen.
Ein wirtschaftlicher Jah­resabschluss wird angestrebt. Zur Unterstützung hat der Bund ein Hilfsfondsprogramm bisher nur im Kabi­nett verabschiedet (der Bundestag wird voraussichtlich erst am 16.12.2022 dazu beschließen) und klargestellt, dass für Krankenhäuser die „Energiepreisbrem­se“, wie für Industriebetriebe (70 Pro­zent des September-Verbrauchs 2022 werden gedeckelt) gilt. Leider ist dies immer noch der dreifache Preis der Ver­gangenheit, den das Krankenhaus alleine tragen muss, wenn noch bestehende Laufzeitverträge am Jahresende auslau­fen. Auch sind derzeit keine Initiativen des Bundes/Landes bekannt, die die restlichen 30 Prozent des Verbrauchs, für die es wenig Einsparmöglichkeiten gibt und die aber zum Marktpreis zu bezahlen sind, finanziell abzusichern. Es gibt aktuell keine Gegenfinanzie­rung für die von den Gewerkschaften eingeforderten zweistelligen Tarifanpas­sungen ab 2023 und die allgemein hohe Inflationsrate. 

KKK: Wie stellt sich die personelle Situa­tion aktuell und für das nächste Jahr dar? Bleiben alle Abteilungen voll arbeitsfähig? 
J. Laser: Die Arbeitsfähigkeit der Abteilungen des Krankenhauses ist unter anderem stark abhängig vom Wiederaufflammen der Corona-Erkrankungen der Bevöl­kerung und damit auch der Mitarbeiter des Krankenhauses (hohe persönliche Erkrankungsquote). 

KKK: Müssen die Patienten künftig im am­bulanten Bereich mit noch größeren Wartezeiten unter anderem bei der Terminvergabe rechnen? 
J. Laser: Unsere Klinik betreibt eine, an 365 Tagen im Jahr einsatzbereite, Notfallam­bulanz/Rettungsstelle. Hier werden, wie der Name schon sagt, medizinische Notfälle erstbehandelt. Dabei wird strikt die kurzfristige Behandlungsbedürftig­keit eines jeden Patienten eingeschätzt und nach Dringlichkeit versorgt. Eine Terminvergabe erfolgt nicht. Wenn also beispielsweise mehrere Ver­kehrsunfall-Patienten mit dem Rettungs­wagen ungeplant in die Rettungsstelle eingeliefert werden, bei denen auch noch Lebensgefahr besteht, können bei anderen Patienten Wartezeiten entste­hen. Die Geschäftsführung bittet dafür um Verständnis. 

KKK: Wie stehen die Chancen, das Tor­gauer Kreiskrankenhaus auch in den kommenden Jahren als Klinik der Regelversorgung mit Spezialzentren zu erhalten? 
J. Laser: Das Krankenhaus ist vom Bund als eines von vier Krankenhäusern in Sachsen, als „bedarfsnotwendig im ländlichen Raum“ eingeschätzt worden. Diese Ein­schätzung erfolgt jedes Jahr neu. Bisher gab es davon kein Abweichen. Der Freistaat Sachsen gibt den gesetz­lichen Rahmen für die Klinik-Standorte im Land vor. Innerhalb dieser Gesetz­gebung erarbeitet das zuständige Ministerium gegenwärtig einen neuen Krankenhaus-Plan. Der soll unter ande­rem die Standorte, Fachabteilungen und Bettenzahl ab dem Jahr 2024 bestim­men. Er macht auch Vorgaben für die Notfallversorgung, medizinische Zentren oder Mindestzahlen ausgewählter medi­zinischer Leistungen. Nach Abschluss des Gesetzgebungs­verfahrens im Jahr 2023 können die sächsischen Krankenhäuser Anträge zur Klinik-Planung stellen.
Wir werden dies tun, um die Leistungsfähigkeit unseres Krankenhauses in der Region zu erhalten bzw. noch zu steigern. Dabei helfen uns auch vertraglich vereinbarte bzw. noch zu vereinbarende Kooperationen mit an­deren Krankenhäusern oder Arztpraxen.